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Masterarbeit

Am Ende Ihres Masterstudiums steht die Masterarbeit. Sie können eine Masterarbeit zum Abschluss des Master of Education (alle Schulformen) in ihrem Erst- oder Zweitfach oder in Bildungswissenschaften schreiben. Die Masterarbeit muss nicht im gleichen Fach wie die Bachelorarbeit absolviert werden.
Auch im Fach Religion - Kultur - Moderne, das Teil eines Zwei-Fach-Masterstudienganges ist, können sie eine Masterarbeit verfassen.

Die Masterarbeit wird studienbegleitend absolviert. In den Master of Education- Studiengängen beträgt die Bearbeitungszeit 15 Wochen, für sie sind 15 LP angesetzt und sie geht mit 12,5% in Ihre Gesamtnote ein.
Im Masterstudienfach Religion - Kultur - Moderne ist eine Bearbeitungszeit von 26 Wochen für Ihre Masterarbeit vorgesehen. Hier geht die Benotung zu einem Drittel in die Gesamtnote ein.

Im Normalfall wird die Masterarbeit in Anbindung an ein Schwerpunktmodul, vorzugsweise an ein Hauptseminar, verfasst.

Betreuer*innen

Als Betreuer*innen für Ihre Masterarbeit kommen grundsätzlich folgende Lehrende in Frage. Einschränkungen ergeben sich gegebenenfalls durch Anbindung der Arbeit an Schwerpunktmodule und Hauptseminare. Selbstverständlich müssen Kapazitäten indiviudell erfragt werden:

Prof. Dr. Norbert Brieden
Prof. Dr. Magnus Lerch
Prof. Dr. Andreas Michel

Auch die Bonner Lehrenden mit entsprechender Prüfungsberechtigung können Ihre Masterarbeit betreuen. Informieren Sie sich dazu auf den Seiten der Bonner Lehrenden.

Anmeldung und Voraussetzungen

Master of Education:

Studierende des Master of Education können sich auf den Seiten des ZfL über die Anmeldungsmodalitäten informieren. Zur Anmeldung vorausgesetzt sind

  • der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse gem. §10 Abs. 1 und 2 der Prüfungsordnung

  • der erfolgreiche Abschluss mindestens eines Schwerpunktmoduls

Masterstudienfach Religion - Kultur - Moderne:

Studierende des Fachs Religion - Kultur - Moderne finden nähere Informationen auf den Seiten der Philosophischen Fakultät. Anmeldevoraussetzungen sind

  • der Nachweis der Sprachkenntnisse

  • der erfolgreiche Abschluss von zwei der drei Schwerpunktmodule

 

 

 

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